Habilitation an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

1. Allgemeine Informationen:

Unter folgendem Link können Sie Informationen zur Habilitation an der Universität Wien abrufen:

Informationen zur Habilitation

  • a.) Allgemeine Informationen
  • b.) Habilitationsverfahren
  • c.)  Rechte und Pflichten
  • d.) Rechtliche Grundlagen
  • Schritte zur erfolgreichen Habilitation
    Die Broschüre enthält einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen sowie die darauf aufbauenden Schritte, ergänzt durch Statements von bereits habilitierten Wissenschaftler*innen.
    Schritte zur erfolgreichen Habilitation (PDF)

Für Postdoktorandinnen mit konkretem Habilitationsprojekt sowie Postdoktorandinnen, die die Habilitation anstreben bietet die DLE Personalwesen und Frauenförderung spezielle Habilitationstrainings an. Dieses Seminar wird auch in englischer Sprache angeboten. Nähere Infos dazu hier.

 

2. Vor der offiziellen Antragstellung beim Dekanat:

Für die Zulässigkeitsbestätigung der Fakultätsleitung ist vor der Einreichung des offiziellen Habilitationsantrages folgendes zu tun:

  • Kontaktaufnahme mit den Fachprofessor*innen des Instituts in das die angestrebte Venia fällt (Beratung über die angestrebte „Venia docendi“).
    • Zuordnung Fachbereich
    • Zuordnung „Venia docendi“
    • Passung der Habilitationsschrift/Forschungsleistung
    • Passung der ausgeübten Lehrtätigkeit

 

3. Antragstellung am Dekanat:

  • Vereinbarung eines Termins bei Frau Sonja Summer (sonja.summer@univie.ac.at), um Sie umfangreich beraten und im Zuge dessen Ihre Fragen beantworten zu können.
  • Der Habilitationsantrag ist schriftlich, unter Verwendung dieses Formulars beim Dekanat einzubringen.
  • Die Vergebührung des Habilitationsantrages wird im Rahmen der Einreichung am Dekanat berechnet.