Unterschriftenregelung
Über das Dekanat werden aktuell sämtliche Förderanträge der Kategorie „ad personam“ (§ 26; Vertragspartner sind die Antragsteller*innen) und alle §27-Projektanträge (Vertragspartner ist die Forschungsstätte) mit einem Budget von < 100.000 EUR eingereicht.
§27-Projekte mit einem Budget ≥ 100.000 EUR sind über die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung (FSNF) einzureichen (dies betrifft insbes. EU, FFG, ERASMUS+, u.a.). Diese werden von den Mitarbeiter*innen der DLE FSNF geprüft und vom Rektorat gezeichnet.
Achtung: Ausnahmen gelten bei manchen FWF-Programmen – in diesen Fällen liegt die Grenze bei 700.000 EUR. Erst ab 700.000 EUR erfolgt die Freigabe über das Rektorat, darunter durch die Fakultät. Dies betrifft aktuell folgende Förderschienen:
• FWF ESPRIT
• FWF Einzelprojekt (PAT)
• FWF "1000-Ideen-Programm" (TAI)
• FWF WissKomm
• FWF Top-Citizen-Science-Programm (TCS)
Bitte informieren Sie die Fakultät jedoch auch über Projekteinreichungen, die vom Forschungsservice administriert werden, da auch in diesen Fällen die Fakultät involviert ist (zB Arbeitsplätze, Anstellung und Karriereentwicklung, Overheads). Bei einigen Programmen, wie z.B. FWF ASTRA und ERC Grants, ist eine schriftliche Unterstützungserklärung der Fakultät nötig. Informationen dazu erhalten Sie von den Bearbeiter*innen der DLE FSNF.
Eine Übersicht zum Einreichprozess (Unterschriftenregelung) an der Uni Wien finden Sie hier: