Forschungszentren

Nach Abschluss der maximal 6-jährigen Förderung können Forschungsplattformen in Forschungszentren überführt werden. Diese sind Subeinheiten einer Fakultät oder eines Zentrums, welche oder welches sich an der Finanzierung beteiligt.

Die Einrichtung erfolgt nach Vorlage eines international zu begutachtenden Konzepts (inkl. Ressourcen) durch die Leitung der Forschungsplattform, aus dem die Notwendigkeit der Verstetigung des Forschungsansatzes hervorgeht, durch Beschluss des Rektorats nach Anhörung der Leitungen der betroffenen Fakultäten bzw. Zentren.

Der Finanzierungsplan darf Ressourcen einer Fakultät/eines Zentrums nur dann beinhalten, wenn zuvor das Einvernehmen mit dieser Fakultät/mit diesem Zentrum hergestellt worden ist. Forschungszentren werden an der Universität Wien längstens auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ihrer Leiter oder Leiterinnen an der Universität Wien eingerichtet. Sie werden regelmäßig evaluiert und finanzieren sich zu einem erheblichen Anteil aus eingeworbenen Drittmitteln.


Die Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät partizipiert an folgendem Forschungszentrum