Forschungs- und Lehrverbünde
Das Rektorat kann zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben auf beschränkte Zeit interfakultäre Forschungs- und/oder Lehrverbünde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem betroffenen Fakultäten und Zentren einrichten. In dieser Vereinbarung ist auch die Ressourcenzuteilung festzulegen.